Ärzteschaft
Medizinische Fakultäten wollen sich bei Neustrukturierung des Medizinstudiums engagieren
Freitag, 21. Juni 2019
Tübingen – Ein Schwerpunkt der Arbeit des Medizinischen Fakultätentages (MFT) wird in der kommenden Zeit die Ausgestaltung des Masterplans Medizinstudium 2020 sowie die kompetenzorientierte Weiterentwicklung des Medizinstudiums sein. Dies betonten die Vertreter der Fakultäten heute beim 80. Ordentlichen Medizinischen Fakultätentag in Tübingen.
Der zweite Tag des Jahrestreffens der Fakultäten stand unter dem Titel „Medizinstudium: Neue Weichen, neue Wege“ und beschäftigte sich mit dem Masterplan Medizinstudium 2020, der Vermittlung von Wissenschaftskompetenz sowie der künftigen Auswahl von Medizinstudierenden.
„Die inhaltlichen Reformen können allerdings nur umgesetzt werden, wenn auch die finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen in der Universitätsmedizin für Forschung und Lehre gleichermaßen verbessert werden“, betonte der gestern neu gewählte Präsident des MFT, Matthias Frosch.
„Die Forderungen der Medizinischen Fakultäten decken sich diesbezüglich mit der Ansicht der unabhängigen Expertenkommission des Wissenschaftsrates unter Leitung des Bildungsforschers Manfred Prenzel, der heute beim MFT in Tübingen zu Gast war. „Die Umsetzung der Reform wird erhebliche kapazitäre und finanzielle Auswirkungen haben“, sagte er.
Ein signifikanter Mehraufwand entstünde vor allem durch die verstärkte Praxis- und Patientenorientierung in einem neu strukturierten Medizinstudium. „Es ist realistisch, dass Transformationskosten in Höhe von fünf Prozent der Landeszuführungsbeträge anfallen werden“, meinte Prenzel. Diese sollten den Standorten der Medizinischen Fakultäten sieben Jahre lang zur Verfügung gestellt werden.
Sinnvolle Maßnahmen
Prenzel verwies auf das Gutachten zur Reform des Medizinstudiums entsprechend des Masterplans Medizinstudium 2020, das die von ihm geleitete Expertenkommission Ende 2018 vorgelegt hatte. Nach deren Ansicht seien die Maßnahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 sinnvoll und knüpften an die in Modell- und Regelstudiengängen der verschiedenen Fakultäten erprobten Konzepte zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums an, betonte er.
Besonderen Wert habe die Kommission auf Praxisorientierung und Wissenschaftlichkeit des Studiums gelegt. „Diese sind kein Gegensatz, sondern komplementäre Bestandteile einer modernen ärztlichen Ausbildung“, sagte Prenzel. Stärker berücksichtigt werden müsse jedoch die digitale Transformation in der Medizin sowie ein Abgleich mit der Reform des Zahnmedizinstudiums.
Insgesamt stärke der Masterplan durch seine Reformziele und Strukturvorgaben die standortübergreifende Vergleichbarkeit des Medizinstudiums in Deutschland, ohne jedoch zu einer Vereinheitlichung in der curricularen Umsetzung zu führen. „Ziel ist nicht die Vereinheitlichung der Curricula, aber eine höhere Vergleichbarkeit der ärztlichen Ausbildung“, betonte der Bildungsforscher. Die Curricula sollten weiterhin in der Eigenverantwortung der Fakultäten bleiben.
Lernzielkatalog wichtig
Dem Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) wies Prenzel eine große Bedeutung bei der Neustrukturierung des Medizinstudiums zu. Er müsse als „neues Regulierungsinstrument“ stetig weiterentwickelt werden. „Seine Integration in die ärztliche Approbationsordnung sollte mit wohldosierter Verbindlichkeit erfolgen“, sagte er. Die Fakultäten sollten bei der Entwicklung fächerübergreifender Curricula nicht eingeschränkt werden.
„Gemeinsam mit dem NKLM sollten die Gegenstandskataloge weiterentwickelt werden, um eine Entkoppelung von Lehrinhalten und Prüfungen zu vermeiden“, sagte Prenzel. Als separates Regelungsinstrument sollten die Gegenstandskataloge abgeschafft werden.
„Ein dauerhaftes Nebeneinander ist nicht sinnvoll“, betonte er. Aber offensichtlich sei man da auf einem guten Weg. Dies bestätigte Frosch: „Im Rahmen der Reform des Medizinstudiums muss eine Einheit von Lehre, Lernen und Prüfungen hergestellt werden“, sagte er. Die Expertenkommission habe Wege aufgezeigt; die Fakultäten seien flexibel genug, um diese nun zu gehen.
NKLM wird weiterentwickelt
Bereits jetzt werden der 2015 veröffentlichte NKLM und die Gegenstandskataloge (GK) gemeinsam mit dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) weiterentwickelt.
Seit etwa einem Jahr ist eine GK-Kommission unter Leitung von Jana Jünger (IMPP) und eine NKLM-Kommission unter Leitung von Frosch (MFT) eingesetzt, die kooperieren sollen. NKLM und GK sollen gemeinsam ein Kerncurriculum definieren, das dafür sorgt, dass zukünftige Ärzte bundesweit unabhängig vom Ausbildungsort ein hohes Niveau aufweisen. Über das Kerncurriculum hinausgehende Themen sollen von den Fakultäten zusätzlich im NKLM festgelegt werden können.
Umsetzung der Auswahlregeln
Eine weitere „Baustelle“ stellt für die Medizinischen Fakultäten die Umsetzung von neuen Auswahlregeln für die Zulassung zum Medizinstudium dar. Anlass für die ab 2020 geänderte Studierendenauswahl ist zum einen die von Bund und Ländern im Masterplan Medizinstudium 2020 beschlossene Neugestaltung der Auswahlverfahren.
aerzteblatt.de
- Zulassung zum Medizinstudium: Kultusminister einigen sich auf Staatsvertrag
- Medizinischer Fakultätentag: Ausgang der Debatte um Zahl der Studienplätze bleibt offen
- MFT: Hohe Qualität der akademischen Ärzteausbildung muss erhalten bleiben
- Medizinstudium: Kultusminister erstellen Eckpunkte für ein neues Zulassungsverfahren
- Medizinstudium: NC teilweise verfassungswidrig
Hintergrund ist zudem die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach neuen Regeln, bei denen die Wartezeit nicht mehr eine große Rolle spielt, nicht nur die Abiturnote hauptsächlich Eingang in die Auswahlverfahren der Hochschulen findet und zudem die Abiturnoten zwischen den einzelnen Bundesländern ausgeglichen werden müssen.
„Künftig werden alle Hochschulen Tests für die Auswahl der künftigen Medizinstudierenden einsetzen“, sagte Wolfgang Hampe vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Er leitet ein Teilprojekt des vom Bundesforschungsministerium bis 2021 mit drei Millionen Euro geförderten Studierendenauswahlverbunds (stav). An dem Projekt sind neben dem UKE auch die Universitätsmedizin Berlin sowie die Universitäten Göttingen, Heidelberg, Münster und Saarbrücken beteiligt.
Multiples Mini-Interview
„Wir setzen in Hamburg bereits seit 2008 den Naturwissenschaftstest „HAM-Nat“ ein“, berichtete Hampe heute in Tübingen. Zusätzlich könnten Studieninteressierte ihre kommunikativen und sozialen Kompetenzen in einem multiplen Mini-Interview zeigen. Untersuchungen zeigten, dass die so ausgewählten Studierenden nicht nur einen sehr guten Studienerfolg hätten, sondern auch gut mit Patienten umgehen können, erklärte Hampe. Mit stav solle nun auch die Qualität der Auswahlverfahren an anderen Standorten untersucht werden.
Neben den sechs Verbundpartnern würden 20 Kooperationspartner ihre Daten beisteuern, damit der Auswahlverbund die Vielzahl der in Deutschland eingesetzten Kriterien bewerten könne, so Hampe.
„Ziel ist, einen Test zu kognitiven Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber zu entwickeln und den Fakultäten zur Verfügung zu stellen, der auf bewährten Verfahren wie dem „HAM-Nat“ aufbaut und in Zukunft deutschlandweit eingesetzt werden könnte“, erklärte der Biochemiker. Auch sollen ein schriftlicher „Situational Judgement Test“ und multiple Mini-Interviews zur Messung sozialer und kommunikativer Kompetenzen weiterentwickelt werden. © ER/aerzteblatt.de
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.